UWG §7 – Unzumutbare Belästigungen (Telefon/E‑Mail‑Werbung): Kennzeichnet unerlaubte Werbung ohne Einwilligung, B2C besonders strikt, B2B nur bei „mutmaßlichem Interesse“ zulässig.
Ab dem 2. August 2025 gilt in der EU eine Pflicht, natürlich Personen darauf hinzuweisen, wenn sie mit einer KI interagieren (z. B. Voice‑Bots in Outbound/Inbound‑Calls), sofern dies nicht offensichtlich ist. Eine kurze, klare Ansage reicht aus, etwa: „Dieses Gespräch wird von einer künstlichen Intelligenz geführt.“
Empfehlung: Bereits jetzt alle KI‑Anrufe (Inbound & Outbound) mit einer kurzen Ansage kennzeichnen. Das schafft Transparenz und Vertrauen – und Sie sind künftig compliant.
Audit‑Trails: Nachvollziehbarkeit von Änderungen und Zugriffen
Best Practice: Vor Kampagnenstart Rechtsgrundlage prüfen, Einwilligungen nachweisbar machen, Transparenzansage für KI‑Calls aktivieren und alle Prozesse dokumentieren.