Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie stets Ihren konkreten Anwendungsfall mit Rechtsbeistand.
Rechtssichere Kaltakquise im DACH‑Raum
Die Anforderungen unterscheiden sich je Land und Kanal (Telefon, E‑Mail, SMS). Nachfolgend die wichtigsten Rechtsgrundlagen und behördlichen Hinweise.Deutschland (DE)
- UWG §7 – Unzumutbare Belästigungen (Telefon/E‑Mail‑Werbung): Kennzeichnet unerlaubte Werbung ohne Einwilligung, B2C besonders strikt, B2B nur bei „mutmaßlichem Interesse“ zulässig.
- DSGVO: Rechtsgrundlagen (Art. 6), Einwilligung (Art. 7), Informationspflichten (Art. 13/14), Nachweisbarkeit, Datenminimierung.
- Behördliche Hinweise: Nachweis‑/Dokumentationspflichten bei Telefonwerbung, Beschwerdeverfahren.
Österreich (AT)
- § 107 TKG 2021: Unerbetene Nachrichten und Werbeanrufe grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung; strenge Anforderungen, auch B2B.
- DSG (national): Umsetzung/Ergänzung zur DSGVO.
- Quelle: RIS – Datenschutzgesetz (DSG)
Schweiz (CH)
- nDSG (SR 235.1): Eigenständiges Datenschutzrecht (seit 01.09.2023), Transparenz/Informationspflichten, Datensicherheit, Rechte der betroffenen Personen.
- Telefonmarketing / Sterneintrag („Robinsonliste“): Werbeanrufe an Nummern mit Sterneintrag unzulässig; Branchenregeln beachten.
EU‑Transparenzpflicht für KI‑Anrufe (AI Act)
Ab dem 2. August 2026 gilt in der EU eine Pflicht, natürliche Personen darauf hinzuweisen, wenn sie mit einer KI interagieren (z. B. Voice‑Bots in Outbound/Inbound‑Calls), sofern dies nicht offensichtlich ist. Eine kurze, klare Ansage reicht aus, etwa: „Dieses Gespräch wird von einer künstlichen Intelligenz geführt.“- Rechtsgrundlage: EU‑AI‑Act – Transparenzpflichten (Art. 50)
- Zeitplan: Die meisten Bestimmungen gelten 24 Monate nach Inkrafttreten (01.08.2024 → 02.08.2026). Art. 50 fällt darunter.
- Quellen: HÄRTING – Transparenzpflichten in der KI‑Verordnung (Art. 50), Wikipedia – EU‑KI‑Verordnung: Anwendungszeitpunkte
Empfehlung: Bereits jetzt alle KI‑Anrufe (Inbound & Outbound) mit einer kurzen Ansage kennzeichnen. Das schafft Transparenz und Vertrauen und bereitet auf 2026 vor.
Rechtssichere Kaltakquise – Praxisleitfaden
1) Einwilligungsmanagement
- Einwilligungen schriftlich/protokolliert einholen (Double‑Opt‑In für E‑Mail), Zweckbindung dokumentieren
- Leicht zugänglicher Widerruf (Opt‑out), Sperrlisten automatisiert berücksichtigen (DE: Robinsonliste, CH: Sterneintrag)
2) Datenverarbeitung (DSGVO/nDSG)
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen (Art. 30 DSGVO)
- TOMs (technische/organisatorische Maßnahmen) umsetzen: Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Protokollierung
- Datensparsamkeit, Speicherbegrenzung, Löschkonzepte
3) Dokumentation & Nachweisbarkeit
- Nachweis der Einwilligung, Kontaktgründe, Kontaktzeitpunkte, Opt‑outs
- Aktuelle Datenschutzerklärung und Informationen nach Art. 13/14 DSGVO bereitstellen
- Regelmäßige Compliance‑Checks und Schulungen
Weiterführend: /provisioning/compliance
Länderübergreifende Besonderheiten (Kurzüberblick)
- DE: B2C‑Telefonwerbung nur mit Einwilligung; B2B nur bei „mutmaßlichem Interesse“. Strenge BNetzA‑Durchsetzung.
- AT: Sehr strenge Einwilligungserfordernisse (§ 107 TKG 2021) – auch im B2B.
- CH: Eigene Rechtslage (nDSG). Telefonmarketing unzulässig bei Sterneintrag; Opt‑out respektieren.
Famulor‑Funktionen zur Compliance‑Unterstützung
- Einwilligungsverwaltung: Erfassung/Nachweis von Opt‑ins und Opt‑outs
- Sperrlisten & Sterneintrag‑Respekt: Kampagnen berücksichtigen Opt‑out‑Listen
- Datensicherheit: Verschlüsselung in Transport & Ruhe, rollenbasierte Zugriffe
- Löschfristen: Konfigurierbare Aufbewahrungszeiträume
- Audit‑Trails: Nachvollziehbarkeit von Änderungen und Zugriffen
Best Practice: Vor Kampagnenstart Rechtsgrundlage prüfen, Einwilligungen nachweisbar machen, Transparenzansage für KI‑Calls aktivieren und alle Prozesse dokumentieren.
Quellen & Referenzen
- BMJ – UWG §7 Unzumutbare Belästigungen (DE)
- Bundesnetzagentur – Unerlaubte Telefonwerbung (DE)
- EUR‑Lex – DSGVO Volltext (EU)
- RIS – § 107 TKG 2021 (AT)
- RIS – Datenschutzgesetz DSG (AT)
- admin.ch – nDSG SR 235.1 (CH)
- SECO – Unerwünschte Werbung am Telefon (CH)
- HÄRTING – Transparenzpflichten (Art. 50)
- Wikipedia – EU‑KI‑Verordnung